Unfall mit dem Pferd – wer trägt die Haftung?
Beim Ausreiten mit dem Pferd kann es zu verschiedenen Unfällen kommen, die teilweise richtig schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Zum Beispiel können andere Personen oder deren Eigentumsschaden hinzugefügt werden. Auch das Pferd selbst kann Verletzungen erleiden oder sogar sterben. Vor allem, wenn das Tier überfahren wird, ist mit schweren Folgen zu rechnen. Viele Tierhalter fragen sich außerdem, wer in diesem Fall die Haftung trägt. Die Antwort ist nicht leicht, da sie stets auf den Einzelfall ankommt.
Bild: Freilaufendes Pferd auf der Straße
Quelle: www. Depositphotos.com/de/ * https://depositphotos.com/de/photos/pferd-unfall.html?filter=all&qview=310921228
Regeln für Pferde im Straßenverkehr
Pferde dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie von einer Person geritten werden, die sie ausreichend unter Kontrolle hat. Da es sich um Fluchttiere handelt, ist besondere Vorsicht geboten. Außerdem gelten die folgenden Regeln:
- Pferde dürfen auf die Fahrbahn. Auf dem Radweg oder dem Gehweg haben sie jedoch nichts zu suchen.
- Pferde dürfen nicht von einem Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug geführt werden.
- Das Führen zu Fuß oder das Reiten ist erlaubt.
- Reiter müssen Straßen meiden, auf denen ein eindeutiges Reitverbot durch ein Schild gekennzeichnet ist.
Darüber hinaus müssen Reiter natürlich die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten. Gemäß § 1 müssen alle Verkehrsteilnehmer gegenseitige Rücksicht nehmen und sich so verhalten, dass sie keine anderen Personen schädigen oder behindern.
Pferd wird überfahren – die Schuldfrage
Grundsätzlich gilt, dass Pferdehalter für ihre Pferde haften. Wenn einer anderen Person Schaden zugefügt wird, muss der Halter theoretisch dafür aufkommen. Wer jedoch die Schuld trägt, wenn das Pferd überfahren wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt vor allem darauf an, ob sich eines der fehlerhaften Verhaltensweisen angesammelt hat. Bewertet wird dabei, ob und inwiefern der Tierhalter bzw. der Führer des Kraftfahrzeugs gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
Aufteilung der Kosten
Wenn eindeutig festgestellt werden kann, dass einer von beiden für den Unfall verantwortlich ist, trägt derjenige auch die Schuld und haftet dementsprechend für die Schadensregulierung. Falls es zu einem Unfall kommt, aber keiner der angewandten Schuldnachweise erbracht werden kann, müssen üblicherweise beide Seiten einen Teil der Kosten übernehmen.
Sonderfall
Häufig kommt es zu Unfällen mit Pferden, weil Reiter im Straßenverkehr unterwegs sind. Es kann aber auch passieren, dass sich ein Tier losreißt oder durch ein offenes Tor von der Koppel auf die Straße rennt. In diesem Fall kann dem Halter eine Mitschuld zugeschrieben werden. Etwas komplizierter wird es, wenn es sich um ein Nutztier handelt. Dann muss erst geklärt werden, ob der Halter alles dafür getan hat, um das Tier sicher unterzubringen. Sofern er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat, kann er nicht haftbar gemacht werden.
Übernahme der Kosten
Die Kosten, die durch einen Unfall entstehen, werden vom Unfallverursacher getragen. Dabei kann es sich, wie wir bereits festgestellt haben, um den Pferdehalter oder um den Führer des Kraftfahrzeugs handeln. Letzterer verfügt in der Regel über eine Kfz-Haftpflicht, die für ihn einspringt und die Kosten für die Schäden an Dritten übernimmt. Wenn der Pferdehalter der Schuldige über eine Pferdehalterhaftpflicht verfügt, kümmert sich dieser um die Schadensregulierung des Unfallgegners. Wichtig ist, dass in der Polizei auch Unfälle im Straßenverkehr abgedeckt sind.
Unbedingt eine Pferdehalterhaftpflicht abschließen
Neben möglichen Unfällen im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Szenarien, in denen ein Pferd einem fremden Menschen oder dessen Eigentum Schaden zufügen kann. Der Halter haftet in der Regel dafür. Da es sich dabei um horrende Summen handeln kann, sollte unbedingt eine Pferdehalterhaftpflicht erfüllt werden. In schlimmen Fällen kann sie den Halter vor dem finanziellen Ruin bewahren. Während Kleintiere häufig über die Privathaftpflicht des Besitzers abgedeckt sind, ist das bei Pferden ausdrücklich nicht der Fall. Es muss auch eine separate Polizei abgeschlossen werden. Da sich die Konditionen stark unterscheiden können, ist es ratsam, die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen.
Verkehrsunfälle mit Pferden vermeiden
Am besten ist es natürlich, wenn es erst gar nicht zu einem Unfall mit einem Pferd kommt. Sowohl die Halter als auch die Führer von Fahrzeugen können ihren Teil dazu beitragen:
- Autofahrer sollten vorausschauend fahren und sich Pferden und Reitern nur mit einem gemäßigten Tempo nähern.
- Außerdem sollte ein ausreichender Abstand zu den Tieren eingehalten werden. Dichtes Auffahren oder Drängeln sind ebenfalls tabu.
- Laute Geräusche wie das Hupen oder das Aufheulen des Motors in unmittelbarer Nähe der Pferde sind ebenfalls zu vermeiden.
- Beim Überholvorgang sollten mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden.
- Reiter sollten sich mit ihren Pferden nur im Straßenverkehr bewegen, wenn sie sicher sind, dass sie das Tier gut unter Kontrolle haben.
- Optimalerweise sollten Zeiten gewählt werden, in denen nur wenig Verkehr auf den Straßen herrscht.
- Wenn Reiter in der Gruppe unterwegs sind, sollten sie sich hintereinander aufreihen, damit die Autofahrer die Möglichkeit haben, auszuweichen und in einem großen Abstand vorbeizufahren.
- Halter können Ihre Pferde langsam an den Straßenverkehr gewöhnen, indem sie mit ruhigen Straßen in der direkten Umgebung beginnen und zunächst dort ihre Runden drehen.
- Beim Abbiegen können sich Reiter mit anderen Verkehrsteilnehmern durch Handzeichen verständigen.
- Bei Dunkelheit sollte für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt werden. Reiter können zusätzlich eine Warnweste mit Reflektoren tragen.
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