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Wein-News im April 2023 vom 12.04.2023
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Weine selber machen – neue Vorschriften für die Etikettierung

Wein selbst herzustellen ist der Traum vieler Kleinbauern und Hobbywinzer. Grundsätzlich ist dies auch gar nicht so schwer und kann beispielsweise mit der Vinowo.de Schritt-für-Schritt Anleitung auch Laien gelingen. Allerdings regelt die EU immer stärker, was überhaupt als Wein gelten darf und welche Kriterien zu erfüllen sind, wenn der Wein in den Handel gehen soll. Wir schauen uns die neue Verordnung und ihre Folgen genauer an.


Bild: Herrlich schöne Weinreben * von congerdesign auf Pixabay

Die EU-Verordnung

Mit Wirkung vom 2. Dezember 2021 erließ die EU unter dem Kürzel 2021/2117 eine neue Verordnung für die Herstellung und den Vertrieb von Weinen. Im Wesentlichen geht es um die Etikettierung. Diese sollte sich in allen Ländern der EU einheitlich gestalten. Die Deklaration der Inhaltsstoffe ist ebenso neu wie eine neue Kennzeichnung von weinhaltigen Getränken entsprechend ihres Alkoholgehalts.

Die neuen Vorschriften treten zum 8. Dezember 2023 in Kraft. Sie gelten nicht nur für Weine, die in er EU hergestellt werden: Die Vorschrift muss von allen Herstellern eingehalten werden, die Wein selber machen und in den Ländern der EU verkaufen möchten. Das Ursprungsland des Herstellers muss dabei nicht innerhalb der EU liegen.

Darauf müssen Weinhersteller künftig achten

Die Etikettierung von Weinen ist den neuen Vorschriften entsprechend klar geregelt. Sie betrifft alle Händler, die ihre Weine in Europa herstellen und verkaufen möchten. Sie gilt für außereuropäische Hersteller, die ihre Weine für den Markt in Europa mit Etiketten versehen. Und sie betrifft Hersteller von Weinen, die nur einen niedrigen Alkoholgehalt haben. Hier gelten neben den neuen Vorgaben für die Etikette sowie weiterführende Bezeichnungen für die Weine selbst.

Elektronische Bereitstellung von Informationen

Die Informationen, die auf der Etikettierung untergebracht werden, sind aufgrund des begrenzten, zur Verfügung stehenden Platzes limitiert. Aus diesem Grund sind die Hersteller verpflichtet, weiterführende Angaben zu den Inhaltsstoffen der Weine auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Dies kann beispielsweise über einen QR-Code gelöst werden, der auf dem Etikett abgedruckt ist und auf eine Homepage des Herstellers führt. Auf dieser ist es möglich, alle Informationen zu den Inhaltsstoffen sehr detailliert aufzulisten.

Die neue Etikettierung von Weinen – diese Informationen müssen enthalten sein

Weine, die mit dem Stichtag 8. Dezember 2023 in Deutschland und Europa im Handel in Umlauf gebracht werden, müssen zwingend folgende Informationen auf dem Etikett erhalten:

Energiewerte: Die Energiewerte werden gemäß dem Verzehr von 100 ml des Weins in Kalorie und Kilojoule angegeben.

Unverträglichkeiten oder Allergene: Stoffe, die Unverträglichkeiten oder Allergene auslösen können, müssen zwingend auf dem Etikett abgedruckt werden.

Nährwerte: Die Nährwerte werden für die wichtigsten Nährstoffe angegeben. Dazu zählen Kohlenhydrate, Fette und Proteine, aber auch Zusätze von Zucker und Salz.

Inhaltsstoffe: Die Inhaltsstoffe können wahlweise auf dem Etikett vermerkt oder elektronisch hinterlegt werden. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich.

Elektronische Bereitstellung von Informationen

Der Hersteller der Weine hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie er die Information zu den Inhaltsstoffen aufteilt. Er kann wesentliche Inhaltsstoffe überblicksartig auf dem Etikett vermerken und die weiteren in einem QR-Code hinterlegen. Zum Zwecke der besseren Übersichtlichkeit ist es aber auch möglich, die gesamte Liste der Inhaltsstoffe elektronisch bereitzustellen. Hier kommt es auf die Größe und Gestaltung des Etiketts an. Wichtig ist, dass alle Informationen vom Kunden auf einem einfachen Weg abgerufen werden können.

Anforderungen an die elektronische Etikettierung

Es gibt zwei wesentliche Anforderungen an die elektronische Etikettierung, die Hersteller, die Wein selber machen, berücksichtigen müssen:
1. Die Informationen, die auf dem Etikett vermerkt sind, dürfen sich keinesfalls von den Angaben unterscheiden, die elektronisch hinterlegt sind.
2. Es muss ausgeschlossen werden, dass durch den elektronischen Abruf von Informationen Daten des Nutzers weiterverarbeitet werden.

Besonderheiten beim Verkauf von Weinen mit niedrigem Alkoholgehalt

Es gibt gemäß der neuen Etikettierungsvorschrift für Weine eine Besonderheit für Hersteller, die Weine mit einem niedrigen Alkoholgehalt verkaufen. Dazu gehören unter anderem Prosecco und verschiedene weinhaltige Getränke, so Schaumwein und Perlwein. Künftig dürfen Hersteller die Bezeichnung "entalkoholisiert" auf dem Etikett vermerken. Eine alternative Bezeichnung wäre "teilweise entalkoholisiert". Diese Angaben können auf dem Etikett des Weins, aber auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.



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