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Wein-News im Februar 2013 vom 22.02.2013
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Bezeichnung

Das Bundesverwaltungsgericht folge einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes und verbot die Vermarktung von Weinen mit dem Begriff "bekömmlich".

Die Verwendung der gesundheitsbezogenen Bezeichnung "bekömmlich" in Verbindung mit alkoholischen Getränken widerspreche den Vorgaben der EU-Gesundheitsverordnung und werde daher so nicht mehr geduldet.

Zwar bezog sich die Angabe "bekömmlich" bei den betroffenen Weinen nur auf den Säuregehalt, aber da der Begriff mehrdeutig zu verstehen ist, ist es den Winzern nun untersagt, die Weine weiterhin mit diesem Wort zu etikettieren.

Das Bundesverwaltungsgericht möchte mit diesem Entschluss die Verbraucher davor schützen, dass bei Alkohol die möglichen Gefahren völlig ausgeblendet werden und sie damit unter Umständen nicht in der Lage sind, diese Gefahren zu regulieren.

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