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Wein ABC

Qualitätswein


Im EU-Recht verankerte Kategorie für Wein der höheren Qualitätsanforderungen genügt als Tafel- und Landwein. In Deutschland unterscheidet man zwischen Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete und Qualitätswein mit Prädikat.

Abkürzung QbA. Müssen in Deutschland folgende Bestimmungen erfüllen. Sie müssen vollständig aus Trauben zugelassener Rebsorten eines der bestimmten Anbaugebiete gekeltert worden sein und das Mindestmostgewicht aufweisen, das je nach Anbaugebiet zwischen 50 und 72°Oe liegt. Sie dürfen bis zu maximal 28g/l Alkohol mit Rübenzucker oder Mostkonzentrat angereichert sein. Qualitätsweine müssen eine amtliche Prüfnummer tragen.



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