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Hanglage


Der Begriff Hanglage ist im deutschen Weingesetz nicht vorgesehen, dies kennt nur Flachlagen, das sind Lagen von weniger als 30% und Steillagen. Vor allem in kühleren Anbaugebieten wie den deutschen ist der Großteil der Rebflächen in Hanglagen zu finden, da Blätter und Trauben nur dort optimale Sonnenbestrahlung erhalten. Bei der Anlage von Weinbergen sind sowohl die Hangneigung, als auch die Hangrichtung zu beachten, die für die Ausrichtung der Rebzellen maßgeblich ist.



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