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Wein ABC

anreichern


Erhöhung des Alkoholgehaltes durch Zugabe von Rüben- bzw. Rohrzucker (Saccharose) zur Maische bzw. zum nicht oder teilweise vergorenen Most (bis zum Jungweinstadium), sowie durch Konzentrieren des Mosts mittels Vakuumverdampfung oder Umkehrosmose. Angereichert wird traditionell bei schlechten Jahrgängen, um die Weinqualität zu verbessern oder um den vom Gesetz vorgesehenen Alkoholgehalt zu erreichen. Die Anreicherung ist in Europa per EU-Verordnung geregelt. In der so genannten Weinbauzone A, zu der die meisten deutschen Anbaugebiete gehören, darf der Alkoholgehalt um maximal 3,5 Vol.-% gesteigert werden, wenn der Most potenziellen Alkohol von mindestens 6 Vol.% aufweist. In Deutschland ist die Anreicherung nur für Land-, Tafel- und Qualitätsweine ohne Prädikat zugelassen.



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